Herzlich Willkommen!Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Kaminöfen, Kachelöfen, Speicheröfen, Herde oder Pelletöfen erfreuen sich bei vielen immer größerer Beliebtheit. Nicht nur die angenehme Wärmestrahlung und der optische Aspekt im Wohnbereich, sondern auch die Nutzung als Zusatzheizung stehen für viele im Vordergrund. Es können verschiedene Brennstoffe zum Einsatz kommen. Viele Bauherren greifen auf einheimische Brennstoffe wie Holz oder Kohle zurück. Für die Hersteller und Vertreiber von Festbrennstoff-Feuerstätten ist es Pflicht wichtige Anforderungen von einer neutralen Prüfstelle prüfen zu lassen. Wir wollen Sie auf dieser Website über alles rund um die Anforderungen, die notwendige Prüfung, Zulassung und Zertifizierung von Feuerstätten für die Verbrennung von festen Brennstoffen in Deutschland informieren. Neu hinzugekommen sind auch Erläuterungen über Anforderungen und notwendige Prüfungen von raumluftunabhängige Feuerstätten, dekorativen Ethanolfeuerstellen nach DIN 4734 und Abgaswärmetauscher in Kombination mit Festbrennstoff-Feuerstätten. Anforderungen an FeuerstättenIn Deutschland gibt es ein einheitliches und geordnetes Zulassungsverfahren für einige Festbrennstoff-Feuerstätten, die in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beschrieben werden. Rechtsgrundlage für die Bauregelliste sind die Landesbauordnungen auf Basis des Bauproduktengesetzes. Mit dem Bauproduktengesetz wurde die europäische Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Bauregelliste enthält eine große Anzahl gebräuchlicher Bauprodukte, zu denen Einzelraumfeuerstätten für Festbrennstoffe gehören. Für das jeweilge Produkt wird festgelegt:
Während der Bund für das "Inverkehrbringen" von Bauprodukten zuständig ist, obliegen Festlegungen für die Verwendbarkeit den Ländern. Es gibt für Feuerstätten für Festbrennstoffe aktuell drei Verfahren hinsichtlich des Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweises:
Nur die Verwendbarkeitsnachweise basierend auf dem CE-Kennzeichen gelten innerhalb der gesamten EG. In einzelnen Länder bestehen aber weitreichendere Anforderungen z.B. an den Umweltschutz. Nur Feuerungsanlagen, die diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben und für die der Nachweis der Einhaltung weiterer Anforderungen geführt worden ist, die die Prüfstellen nicht zwingend prüfen müssen (z.B. Fertigungskontrollen, technische Dokumentation,..) dürfen im Rahmen des Konformitätsnachweisverfahrens mit der Erstellung einer Konformitätserklärung das CE-Zeichen führen. Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild der Feuerungsanlage anzubringen, das die jeweilige Prüfnorm und weitere Angaben zu Vertreiber, Emissionen, Wirkungsgrad, zulässige Brennstoffe, Abgaswerteripel, Abstand zu brennbaren Baustoffen nennen muss. Betreiber einer Feuerungsanlage mit diesem CE-Zeichen können von der Richtigkeit der Angaben ausgehen. zu 3) Die Zustimmung im Einzelfall wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes auf Antrag des Bauherrn erteilt und ist auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt. Erteilt wird die Zustimmung im Einzelfall von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf schriftlichen Antrag. Weitere Anforderungen an FeuerstättenObwohl viele Produktnormen für Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe europäisch harmonisiert sind, bestehen neben den Anforderungen der Produktnormen in einigen Länder weitreichendere nationale oder regionale Anforderungen z.B. an den Wirkungsgrad und die Emissionen. Im Folgenden sind einige wichtige weitreichendere Anforderungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe aufgelistet:
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. Oktober 2011 um 19:59 Uhr |