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| Geschrieben von: Dirk Weisgerber |
| Sonntag, den 11. Oktober 2009 um 17:17 Uhr |
Warum müssen Feuerstätten geprüft werden?Wie in der Einleitung erläutert, sollten nur zugelassene und geprüfte Feuerstätten mit CE- oder Ü-Zeichen gekauft und vertrieben werden. Feuerstätten bestehen aus Bauprodukten. In der Regel dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die das nationale Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) oder die europäische CE-Kennzeichnung (Zeichen der Europäischen Gemeinschaft) als Verwendbarkeitsnachweis tragen. Wie an den anderen Stellen dieser Website erläutert, ist die Bauproduktenrichtlinie und harmonisierte Normen bei dem In-Verkehr-bringen von Feuerstätten zu beachten. Die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) und deren nationale Umsetzung, das Bauproduktengesetz (BauPG) regeln das In-den-Verkehr-Bringen und den freien Warenverkehr von Bauprodukten.
umsetzen (Harmonisierte Norm). Entspricht ein Produkt einer solchen Norm, ist kein weiterer Brauchbarkeitsnachweis erforderlich (Vermutungsfall). Von der EU wurde für den Bereich Feuerungsanlagen durch die Erteilung des Mandates M/129 die sicherheitstechnisch relevanten Anforderungen der Mitgliedsländer festgeschrieben und das Konformitätsnachweisverfahren System 3 für die Erlangung des CE- Zeichens festgelegt. Das Konformitätsnachweisverfahren System 3, gemäß Anhang ZA der harmonisierten Norm sieht vor: Konformitätserklärung des Herstellers für das Produkt aufgrund von: Aufgaben der Hersteller und der benannten Stelle (Notified Bodies)Hersteller und benannte Stellen (von den Mitgliedsstaaten benannte kompetente Stellen wie z.B. die Feuerstättenprüfstelle des TÜV Süd, die die Zertifizierung durchführen muss und ggf. die werkseigenen Produktionskontrolle als Dienstleistung durchführen kann) haben im Konformitätsnachweisverfahren unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die nachfolgend aufgeführte Tabelle zeigt die Aufgaben der Hersteller und der benannten Stelle im Konformitätsnachweisverfahren 3, wie sie im Anhang ZA der Produktnormen für Raumheizer DIN EN 13240 aufgeführt werden.
Das heißt, Hersteller von Feuerstätten für Festbrennstoffen müssen neben der Beauftragung eines Prüfinstitutes für die Prüfung der Nachweise der Anforderungen die im Aufgabenbereich der notifizerte Prüfstelle liegt, alle anderen genannten Anforderungen an z.B. die werkseigene Produktionskontrolle, die Anforderungen an die Dokumentation und vieles mehr (siehe Tabelle ZA.1 der Norm) eigenständig nachweisen, bevor sie die Feuerstätte mit dem CE-Kennzeichnung kennzeichnen dürfen. In der Regel stehen gute Prüfinstitute den Herstellern als Dienstleister für die Bewältigung der komplexen Aufgaben des Herstellers zur Seite. Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, würden wir uns über einen Beitrag in unser Gästebuch freuen. Gerne nehmen wir auch konstruktive Kritik, Anregungen oder Hinweise über Fehler entgegen. Zugriffe auf diesen Beitrag: 3610
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 17:14 Uhr |




Warum müssen Feuerstätten geprüft werden?