| TR-OL Fachregeln des Handwerks |
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| Geschrieben von: Dipl.-Ing. Dirk Weisgerber |
| Sonntag, den 11. April 2010 um 20:19 Uhr |
TR-OL "Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks"TR-OL bezeichnet die in Deutschland bauaufsichtlich anerkannte „Technische Regel zur Planung, Dimensionierung und Erstellung von Warmluftöfen, Kachelöfen und Putzöfen, Zentralen Warmluftschwerkraftheizungen, Feuerstätten über zwei Geschosse, Flächenheizungen, Hypokausten, Grundöfen, offenen Kaminen, Heizkaminen, Herden und Backöfen“.In Deutschland handwerklich, individuell, vor Ort, ortsfest, also nicht in Serie errichtete Feuerstätten müssen dieser Technischen Regel entsprechen. Im Bereich des Grundofenbaus lässt die Regel dem Ofensetzer große Freiheit beim Gestalten, sogar der gesamte Feuerraum kann handwerklich aus einzelnen Schamottesteinen errichtet werden. Die TR-OL ging 2006 aus den Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks (OL) von 1996 hervor, die wiederum letztlich aus den Reichsgrundsätzen des Ofenbaus hervorgingen und wird vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in 53757 St. Augustin herausgegeben (www.wasserwaermeluft.de). Zur Zeit der Entstehung dieses Beitrags war die TR OL 2009, Ausgabe 2010 aktuell. Der Ofen- und Luftheizungsbauer ist eine handwerkliche Fachkraft, die Feuerstätten für alle Brennstoffe nicht nur aufstellt und anschließt, sondern diese Feuerstätten auch selbst entwirft, konzipiert, dimensioniert und errichtet. Die TR-OL ist hierbei ein umfassendes und gesichertes Regelwerk, um eine ausreichende Funktions- und Betriebssicherheit der verschiedenen Bauarten zu gewährleisten. Die Fachregeln TR-OL gelten im Sinne des Baurechts als allgemein anerkannte Regeln der Technik, deren Beachtung das Einhalten der entsprechenden bauaufsichtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften bedeuten. Ebenso gelten bei der Herstellung der entsprechenden Bauprodukte, baulichen Anlagen und Bauarten durch einen in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb mit der dokumentierten und bestätigten Einhaltung dieser Technischen Regeln die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle als erfüllt. Welche Regelungen gelten gemäß der 1. BImSchV für Grundöfen und eingemauerte Öfen gemäß der TR-OL?Für Grundöfen und eingemauerte Öfen wie Kamineinsätze oder Kachelofeneinsätze sieht die Novelle der 1. BimSchV Sonderregelungen vor, da diese Öfen aufgrund ihrer Bauweise nur mit sehr viel Aufwand austauschbar sind.Gemäß der "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV), Abschnitt 2 "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe", § 4 "Allgemeine Anforderungen" wird im Abschnitt 5 definiert: Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet und betrieben werden, sind mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung nach dem Stand der Technik auszustatten. Dies gilt nicht für Anlagen, bei denen die Einhaltung der Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 1 zu Kachelofenheizeinsätzen mit Füllfeuerungen nach DIN EN 13229/A1, Ausgabe Oktober 2005, wie folgt nachgewiesen wird:
Hersteller von Grundöfen können also den Nachweis Ihrer Feuerstätten (Feuerräume ggf. mit minimalen / maximalen Zugsystem) gemäß der Forderungen der 1. BImSchV auf einem Prüfstand einer anerkannten Prüfstelle wie z.B. der Feuerstättenprüfstelle des TÜV SÜD durch eine Typprüfung nach DIN EN 13229 oder DIN EN 15250 erbringen. Geltungs- und Anwendungsbereich der TR-OLDie technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks gelten für Planung, Dimensionierung, Errichtung, Betrieb, Inspektion und Wartung vor Ort errichteter, ortsfester Warmluftöfen, Grundöfen, Heizkamine, offener Kamine, Herde, Backöfen und Flächenheizungen.Die TR-OL gilt nicht für im Ganzen, also auch inklusive Verkleidung industriell oder in Serie hergestellte Dauerbrandöfen, Raumheizer (Kaminöfen) nach DIN EN 13240, Kamineinsätze nach DIN EN 13229 und nicht für Feuerstätten, die als Ganzes einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis haben, sowie nicht für industriell gefertigte Herde nach DIN 18880, DIN 18882 bzw. DIN EN 12815. Folgende Themen hinsichtlich handwerklich vor Ort errichtete Feuerstätten behandelt behandelt ie TR-OL:
Definition von Feuerstätten gemäß der TR-OLKachelofen/verputzter OfenDer Kachelofen ist eine Feuerstätte, deren äußere sichtbare Verkleidung zu mehr als 50 % aus keramischen Ofenkacheln/Kachelsteinen besteht, ausgenommen gegebenenfalls vorhandenem Sockel und Schürze.Der verputzte Ofen ist eine Feuerstätte, deren äußere sichtbare Verkleidung mehr als 50 % verputzte Oberfläche aufweist, ausgenommen gegebenenfalls vorhandenem Sockel und Schürze. Der Kachelofen/verputzte Ofen kann je nach Bauart mit verschiedenen Energie- oder Wärmeträgern betrieben werden. Zusatzfunktionen, z. B. Erwärmung von Trink- und Heizwasser, Warmhaltefach für Speisen usw., sind möglich. GrundofenDer Grundofen ist eine Speicherfeuerstätte, bestehend aus:
WarmluftofenDer Warmluftofen ist eine Feuerstätte bestehend aus:Heizeinsatz oder Kamineinsatz Heizgaszügen aus:
WarmluftschwerkraftheizungDie Warmluftschwerkraftheizung ist ein Warmluftofen mit Heiz- oder Kamineinsatz mit einer über der Heizkammer befindlichen Wärmeverteilung über Zuluftleitungen im Schwerkraftprinzip zur Beheizung mehrerer Räume mittels Warmluft. Die Heizkammer/Verkleidung wird in der Regel errichtet aus:
Die Wärmeabgabe aus der Heizkammer erfolgt in der Hauptsache konvektiv. Feuerstätte über zwei GeschosseDie Feuerstätte über zwei Geschosse ist ein Warmluftofen mit Heiz- oder Kamineinsatz innerhalb einer Heizkammer in einem unteren Teil der Feuerstätte und einem weiteren, zugehörigen Teil der Feuerstätte mit keramischen Heizgaszügen im darüber liegenden Geschoss. Heiz- bzw. Kamineinsatz und die keramischen Heizgaszüge sind über das Heizgasrohr (Steigrohr) verbunden. Oberer und unterer Teil der Feuerstätte bilden eine technische und baurechtliche Einheit. Offener Kamin/HeizkaminOffener Kamin, Bauart AFeuerstätte mit einem Kamineinsatz oder einer Kaminkassette, die sowohl offen als auch geschlossen oder nur offen betrieben werden kann.
Offene Kamine der Bauart A besitzen keine Heizgaszüge. Die Wärmeabgabe erfolgt über die Feuerraumöffnung (Strahlung) sowie über Konvektion. Offener Kamin, Bauart BFeuerstätte ohne Kamineinsatz oder Kaminkassette, die bestimmungsgemäß nur offen betrieben werden kann.
Offene Kamine der Bauart B besitzen keine Heizgaszüge oder Feuerraumverschlüsse oder -türen. HeizkaminFeuerstätte mit Kamineinsatz oder Kaminkassette, der bestimmungsgemäß nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden kann. KachelkaminOffener Kamin (Bauart A, B oder Heizkamin), dessen äußere sichtbare Verkleidung, ausgenommen gegebenenfalls vorhandenem Sockel und Schürze, überwiegend (mehr als 50 %) aus keramischen Ofenkacheln oder Kachelsteinen besteht. FlächenheizungFlächenheizungen im Sinne dieser Richtlinien sind Strahlungsheizungen, die aus einer äußeren Oberfläche aus Kacheln, Keramik oder anderen mineralischen Baustoffen bestehen. Diese Oberfläche wird je nach Bauweise der Flächenheizung durch erwärmte Luftströmung im Inneren der Anlage oder durch mit Heizungswasser durchflossene Rohrsysteme oder elektrische Heizquellen in oder unter der Oberfläche beheizt. HypokausteFlächenheizung mit einem geschlossenen Luftsystem. Der Luftstrom wird hierbei von einem Festbrennstoff-Heizeinsatz oder Festbrennstoff-Kamineinsatz gegebenenfalls mit entsprechenden Heizgaszügen erwärmt. WarmwasserflächenheizungFlächenheizungen, die durch ein in der Verkleidung liegendes Rohrleitungssystem Wärme vom in den Rohren strömenden Heizungswasser an die Oberfläche abgegeben. ElektroflächenheizungFlächenheizungen, die durch ein in der Verkleidung liegendes elektrisches Heizsystem Wärme an die Oberfläche abgegeben. HerdHerde im Sinne der TR-OL werden handwerklich, individuell, vor Ort, ortsfest, also nicht in Serie errichtet und mit festen Brennstoffen befeuert. Ihre Außenflächen (ausgenommen Herdplatte, Feuergeschränk und Backfach) bestehen in der Regel aus Ofenkacheln oder ähnlichem wärmespeichernden Material. Herde mit metallischen Außenflächen müssen zweischichtig ausgeführt sein. TischherdTischherde sind in der Regel nur zum Kochen und gegebenenfalls Backen und Braten vorgesehen. Die Heizgase werden an die Kochplatte und gegebenenfalls um das Back-/Bratfach und sowie weitere mögliche Einrichtungen geleitet. Eine weitere Zugführung ist nicht vorgesehen. AufsatzherdAufsatzherde (auch „Sesselherde") sind in der Regel zusätzlich zur Beheizung des Aufstellraumes vorgesehen. Im neben oder hinter dem Herdteil mit der Kochfläche befindlichen Aufsatz können außer Heizgaszügen auch Back-/Brat-/Warmhaltefächer oder Bauteile zur Wassererwärmung untergebracht sein. DurchheizherdDurchheizherde sind in der Regel zusätzlich zur Beheizung eines weiteren Raumes oder mehrerer Räume vorgesehen, in denen die an das eigentliche Herdteil angeschlossenen Heizgaszüge eingebaut sind. Durchheizherd bei industriell gefertigtem HerdteilIndustriell gefertigter Festbrennstoffherd (nach DIN EN 12815), an dem ein aus Ofenkacheln, Kachelsteinen, Natursteinen oder verputzter Ofen mit entsprechenden Heizgaszügen angebaut ist. Festbrennstoffherd und Teil mit Heizgaszügen bilden zusammen eine technische Einheit (Feuerstätte). KesselherdKesselherde sind in der Regel vornehmlich zur Erwärmung von Wasser vorgesehen. Das gesamte zu erwärmende Wasser befindet sich dabei in einem Kesselgefäß, welches Bestandteil der Feuerstätte ist. BackofenBacköfen im Sinne dieser Richtlinien sind handwerklich, individuell, also nicht in Serie, vor Ort und ortsfest errichtete Anlagen. Sie dienen zur Lebensmittelbereitung, vornehmlich dem Backen, aber auch dem Braten und Grillen. Sie werden nach ihrer Nutzung unterteilt in befeuerte Backöfen und Speicherbacköfen. Sie können mit gasförmigen Brennstoffen, Holz oder elektrischer Energie beheizt werden. SpeicherbackofenBacköfen, die vor dem Backvorgang auf- bzw. vorgeheizt werden. Während des Backvorgangs wird die Befeuerung nicht fortgesetzt. Backraum und Feuerraum sind in der Regel identisch. Ständig befeuerter Backofen/Pizzabackofen.Backöfen, die während des Backvorgangs beheizt werden. Der Feuerraum kann innerhalb oder außerhalb des Backraums liegen. Zugriffe auf diesen Beitrag: 2902
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 16:27 Uhr |



