Sonntag, 05 Sep 2010
 
 
Normen & Anforderungen für Raumheizer

Es gibt für Feuerstätten für Festbrennstoffe aktuell drei Verfahren hinsichtlich des Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweises:

a) Verwendbarkeitsnachweis basierend auf dem CE-Zeichen
b) Verwendbarkeitsnachweis durch das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen)
c) Zustimmung im Einzelfall

Der Verwendbarkeitsnachweis basierend auf dem CE-Kennzeichen erfolgt durch eine Prüfung von wichtigen Anforderungen nach einer Produktnorm durch eine anerkannte neutrale Prüfstelle wie z.B. der Feuerstättenprüfsstelle des TÜV SÜD.

Obwohl viele Produktnormen für Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe europäisch harmonisiert sind bestehen neben den Anforderungen der Produktnormen in einigen Länder weitreichendere Anforderungen z.B. an den Wirkungsgrad und die Emissionen die die Feuerstätten einhalten müssen.

Aufgrund besonderer geografischer Lagen mancher Wohnorte (Ballungsräume, Talkessel) werden bestimmte Anforderungen an die Abgaswerte von Feuerstellen gestellt. Die Grenzwerte sind hier besonders streng. Meistens werden höhere Anforderungen an den CO-Gehalt und den Gehalt an staubförmigen Emissionen  bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle gestellt.

Im Folgenden sind einige Produktnormen und einige weitreichendere Anforderungen zusammengestellt und erläutert.



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Anforderungen an Feuerstätten

Obwohl viele Produktnormen für Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe europäisch harmonisiert sind bestehen neben den Anforderungen der Produktnormen in einigen Länder weitreichendere Anforderungen z.B. an den Wirkungsgrad und die Emissionen. Im Folgenden sind einige wichtige weitreichendere Anforderungen aufgelistet:

1. BImSchV (Deutschland)

Durch die Revision der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ - kurz 1. BImSchV – werden erstmals in Deutschland auch die Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem klassischen Kamin- oder Kachelofen geregelt.

Nach dem der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen hat, erfolgte am 01. Februar 2010 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ab dem 22.03.2010 gelten die neuen Anforderungen. Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt www.bmu.de/luftreinhaltung/ zu finden.

Die neue 1. BImSchV gilt selbstverständlich auch für Neugeräte. Sie sieht zwei Stufen für die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte vor, wobei die erste Stufe unmittelbar mit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung verknüpft ist. Die zweite Stufe beginnt dann im Jahre 2015 mit noch niedrigeren Grenzwerten.

In diesem Zusammenhang wird häufig auch über den Nachweis der Emissionen dieser Geräte diskutiert. Als Faustregel gilt: eine Reihe der heute im Verkauf befindlichen modernen Geräte erfüllt die geplanten Emissionsanforderungen der ersten Stufe – und zwar unabhängig von der Preisklasse. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Einhaltung der angedachten Emissionswerte nachzuweisen?

Typenprüfung für jede Feuerstätte

Jede häusliche Feuerstätte, die in Deutschland in Verkehr gebracht wird, ist seit jeher einer so genannten Typenprüfung zu unterziehen. Hierbei wird die Einhaltung der relevanten DIN- bzw. DIN EN-Normen überprüft und es werden zum Teil auch die Emissionswerte gemessen. Damit liegt für viele Geräte bereits ein neutraler Nachweis der Emissions- und Staubwerte vor.
Die Geräteprüfung erfolgt herstellerneutral in einer der sieben unabhängigen und staatlich benannten deutschen wie z.B. dee Feuesrtättenprüfstelle TÜV SÜD oder in einer der anderen nationalen oder europäischen Prüfstellen für Feuerstätten.

Neben der obligatorischen Typenprüfung führen die Prüfstellen auf Antrag auch weitere Messungen durch und erteilen hierüber auch entsprechende Zertifikate. Bedeutsam ist dies insbesondere für die Betriebserlaubnis für Festbrennstofffeuerstätten in bestimmten Kommunen.

Folgende Emissionsschutzgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade müssen für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Anforderungen bei der Typprüfung der Feuerstätte) gemäß BImSchV eingehalten werden:


					anforderungen BImSchV klein.jpgzeitplan bimschv.jpg


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. April 2010 um 18:44 Uhr
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Normen und Anforderungen

Normen für Feuerstätten für Festbrennstoffe

Europäische Normung

Ziel der Europäischen Normung ist die Harmonisierung der nationalen Normen in den Mitgliedsländern.

Dies geschieht durch einheitliche Einführung internationaler Normen oder Erarbeitung europäischer Normen, wenn dies durch europäische Erfordernisse gerechtfertigt ist. Heute sind 85 - 90 % aller Normungsvorhaben des DIN europäischen bzw. internationalen Ursprungs. Zum Vergleich: 1984 waren noch 80 % aller DIN-Normungsvorhaben nationalen Ursprungs. Die europäische Normung schafft so die Voraussetzung zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes.

Auf dieser Seite sind einige wichtige Produktnormen für Feuerstätten für Festbrennstoffe aufgelistet.

Am 30. Juni 2007 endete die Übergangsfrist der für Einzelfeuerstätten anzuwendenden europäischen Normen mit den nationalen deutschen Normen DIN 18880, DIN 18882, DIN 18890, DIN 18891,
DIN 18892 und DIN 18895.

Dies hat zur Folge, dass die von den europäischen Normen erfassten häuslichen Feuerstätten ab dem 01.Juli 2007 zwingend mit der CE-Kennzeichnung auf Basis einer Konformitätserklärung des Herstellers als baurechtlicher Verwendungsnachweis gekennzeichnet werden müssen. Die Konformitätsprüfung muß in wesentlichen neuen, sicherheitsrelevanten Prüfabschnitten von einer notifizierten Prüfstelle wie z.B. der Feuerstättenprüfstelle TÜV SÜD durchgeführt werden.

Die neuen Normen stellen u. a. wesentliche Anforderungen an Brandsicherheit, Emissionen, Freisetzung von gefährlichen Stoffen, elektrische Sicherheit, maximalen Betriebsdruck, mechanische Festigkeit, Wärmeleistung und Energieeffizienz.

Im folgenden sind einige EN Normen und DIN Normen aufgeführt.

DIN EN 12815

Herde für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen;

Deutsche Fassung EN 12815:2001 + A1:2004 (einschließlich Berichtigung!)

Anwendungsbereich

Diese europäische Norm beschreibt Anforderungen an Auslegung, Herstellung, Ausführung, Sicherheit und Leistungsvermögen (Wirkungsgrad und Emission), Anleitung und Kennzeichnung zusammen mit zugehörigen Prüfverfahren und Prüfbrennstoffen für die Typprüfung von häuslichen Herden für feste Brennstoffe (Prüfung Herd).

Diese Norm gilt für handbeschickte Feuerstätten, deren Hauptfunktion das Kochen und deren weitere Funktion die Beheizung des Aufstellungsraumes ist. Heizungsherde liefern auch erwärmtes Brauchwasser und/oder erwärmtes Wasser für zentrale Heizungsanlagen. Diese Feuerstätten können entweder feste mineralische Brennstoffe, Torfbriketts, Holzbriketts, Holzscheite oder mehrere dieser Brennstoffe nach Anleitung des Feuerstätten-Herstellers verfeuern.
Diese Norm gilt nicht für Feuerstätten, die aus einem Vorratsbehälter beschickt werden, die mechanisch betrieben werden oder die ein Verbrennungsluftgebläse haben.

Für diese Feuerstätten, Herde für feste Brennstoffe, muss eine Prüfung bzw. Baumusterprüfung von einer anerkannten neutralen Prüfstelle erfolgen.

Mehr Informationen über die notwendigen Prüfungen für Raumheizer nach DIN EN 12815 sind hier zu finden.

DIN EN 13240

Raumheizer für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 16:35 Uhr
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