| Bauregelliste |
|
|
|
| Geschrieben von: Dirk Weisgerber |
| Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 19:39 Uhr |
|
Bauregelliste DIBtDie Landesbauordnungen schreiben vor, dass die von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder durch öffentliche Bekanntmachung eingeführten technischen Regeln zu beachten sind.
Wo werden Feuerstätte für Festbrennstoffe in der Bauregelliste behandelt?Bauregelliste A Teil 1In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte), die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise und die bei Abweichung von den technischen Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise bekannt gemacht. Folgende Festbrennstoffeuerstätten als Raumheizer sind dort aufgeführt:
Bauregelliste A Teil 2In der Bauregelliste A Teil 2 werden die nicht geregelten Bauprodukte aufgeführt. Nicht geregelte Bauprodukte sind:
Für die Bewertung solcher Bauprodukte reichen die allgemein anerkannten Prüfverfahren aus. Bauregelliste A Teil 3Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte Bauarten. Enthalten sind alle Bauarten, die nicht der Erfüllung wesentlicher Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) dienen.
oder
Für solche Bauarten ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ausreichend. Der Übereinstimmungsnachweis bezieht sich dann auf die Übereinstimmung mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Dabei bestätigt der Anwender der Bauart, dass die Bauart entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ausgeführt wurde. Die dabei verwendeten Produkte müssen ebenfalls den Bestimmungen des Prüfzeugnisses entsprechen. Der Übereinstimmungsnachweis (Ü-Zeichen) erfolgt generell durch die Bestätigung des Anwenders, dass Bauart mit einem allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis übereinstimmt. Bauregelliste B Teil 1 und Teil 2In die Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die nach Vorschriften der Mitgliedstaaten der EU - einschließlich deutscher Vorschriften - und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung von Richtlinien der EU in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen. Bauregelliste B Teil 1Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten, die aufgrund des Bauproduktengesetzes (Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG) Verkehr gebracht werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen gibt. Darüber hinaus sind Anwendungsnormen und Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach technischen Spezifikationen (hEN, ETAG und ETA) nach der Bauproduktenrichtlinie in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten. Bauregelliste B Teil 2In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeits- oder Übereinstimmungsnachweise sind erforderlich. Diese Bauprodukte müssen gemäß den Bauordnungen der Länder neben der CE-Kennzeichnung auch das Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) tragen. Liste CIn die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen. DIBt-MitteilungenDie aktuellen Bauregellisten sind in der Ausgabe 2010/1 der DIBt-Mitteilungen mit dem Thema "Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C" am 30. Juni 2010 erschienen. Unterjährige Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste werden in den zweimonatlich erscheinenden DIBt-Mitteilungen veröffentlicht. In den DIBT MIttelungen werden die Arbeiten des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht. Sie informieren über aktuelle technische bauaufsichtliche Regelwerke für Planungs- und Ausführungssicherheit aller am Bau Beteiligten. Themenüberblick:
Weitere Informationen zu den Bauregellisten, insbesondere zu den jeweils gültigen Ausgaben und zu geplanten Änderungen finden sich im Internetangebot des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt (http://www.dibt.de/) auf der auch die jeweils aktuellen Bauregelliste kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (http://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/GF-BRL-TB.html). Zugriffe auf diesen Beitrag: 13637 |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 08. November 2012 um 19:23 Uhr |



