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Falls Ihnen unsere Seite gefallen hat, wenn Sie konstruktive Kritik oder Verbesserungsvorschläge haben, würden wir uns über einen Eintrag in unser Gästebuch freuen.
Vielen Dank!
Dirk Weisgerber und das Team von www.ofen-wissen.de, 21.07.2010
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Sylvester Lohninger
09 Februar 2012 11:13| Gutenstein
Herzlichsten Dank nicht nur für diese dermaßen ausführlich und detailliert und umfassend gestalteten Webseiten zum Thema "Ofen-Wissen", sondern auch für 2 prompte, schlüssige, mehr-seitige Email-Antworten zu Fragen der Mehrfachbelegung eines Schornsteins, in aller Freundlichkeit! Besten Dank!
wlpe
08 Februar 2012 17:54
Vielen Dank! Habe eine sehr umfassende Antorten auf meine Fragen bekommen.
Uwe Polifke
08 Februar 2012 08:23| Ottensoos
DIN EN 15821 Saunaöfen Eine sehr vernünftige Einstellung bei der Betrachtung Sanaöfen in Verbindung mit 1. BImSchV
BSFM Andreas Thiele
25 Januar 2012 08:51| 15537 Erkner
Wirklich gut gemacht.
Die Seite kann man weiter empfehlen.
Weiter so
Bez.Schornsteinfegermeister Andreas Thiele
Die Seite kann man weiter empfehlen.
Weiter so
Bez.Schornsteinfegermeister Andreas Thiele
Heiko Fröhlich
16 Januar 2012 03:58| Hamburg
Sehr informative Seite und wirklich schön aufbereitet.
DANKE
DANKE
Rohrmoser Andreas
14 Januar 2012 08:52
Super Zusammenfassung.
Gut, dass es euch gibt.
Gut, dass es euch gibt.
christoph hörmann
05 November 2011 17:42
danke !!
für die super zusammenfassung der DIN EN 13229. fachwissen zu besitzen ist das eine - dieses Wissen so kurzgefasst aufbereitet das man eine schnelle, praktikable hilfe bietet - das ist perfekt!
ch. hörmann
für die super zusammenfassung der DIN EN 13229. fachwissen zu besitzen ist das eine - dieses Wissen so kurzgefasst aufbereitet das man eine schnelle, praktikable hilfe bietet - das ist perfekt!
ch. hörmann
Marx
01 November 2011 12:47
Herr Weisgerber ist bei Fragen immer sehr hilfsbereit und freundlich und versucht alles Fragen zu beantworten.Hierfür ein dickes Lob.
Det
25 Oktober 2011 16:36
Sehr gut, DANKE!!
Paul
13 Oktober 2011 10:48| Dresden
Bei der Mehrfachbelegung von Kaminschornsteinen sind mögliche Probleme mit Telefonieschall meines Wissen völlig ungeklärt.
Diese Probleme könnten den Schallschutzanforderungen für Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen widersprechen.
Im Artikel gehen Sie in einem Satz auf die Problematik ein: "Zusätzlich kann es zu unangenehmer Schallübertragung zwischen den Geschossen beziehungsweise Räumen kommen."
Wie ist hier die aktuelle Rechtsprechung? Wo sind weitere Hinweise zu finden?
Danke
Diese Probleme könnten den Schallschutzanforderungen für Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen widersprechen.
Im Artikel gehen Sie in einem Satz auf die Problematik ein: "Zusätzlich kann es zu unangenehmer Schallübertragung zwischen den Geschossen beziehungsweise Räumen kommen."
Wie ist hier die aktuelle Rechtsprechung? Wo sind weitere Hinweise zu finden?
Danke
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Sehr geehrter Herr Paul,
leider sind wir keine Schallschutzexperten oder Juristen.
Bei der Errichtung einer haustechnischen Anlage sollten die technischen Regeln wie z.B. die Normenreihe DIN 4109 beachtet werden, welche Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau im Hinblick auf eine ausreichende Schalldämmung u.a. von haustechnischen Anlagen beschreibt.
Gemäß DIN 4109 beträgt z.B. der zulässige Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen je nach Art des Wohnraums kleiner 30 dB.
Ausführungsbeispiele für schallschutztechnisch ausreichende Bauteile sowie Hinweise zur Planung und Ausführung enthalten DIN 4109 Beiblatt 1 und 2.
Eine Beurteilung von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen in der Nachbarschaft wie z.B. von Heizungssystemen sollte u.a. die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beachtet werden.
Falls Probleme mit Telefonieschall bei Mehrfachbelegung von Feuerstätten an eine Abgasanlage bestehen, sollte aus unserer Sicht eine Analyse der Ursache durchgeführt werden.
Hinsichtlich des Wärmeerzeugers sollte z.B. bei Pelletöfen auf entsprechend geräuscharme Motoren, Schneckenförderungen und Gebläse geachtet werden.
Verbindungsstücke könnten luft- und abgasseitig mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen ausgerüstet werden.
DIN 4109 fordert lediglich Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen und damit lediglich eine Mindestanforderung des in der Baupraxis einzuhaltenden Schalldämmmaßes.
Diesbezüglich sollten sich verantwortliche Ersteller Schallschutzexperten hinzuziehen, die auch den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft berücksichtigen um unzumutbare Belästigungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.