| Ethanolfeuerstellen |
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| Geschrieben von: Dipl.-Ing. Dirk Weisgerber |
| Dienstag, den 10. November 2009 um 09:58 Uhr |
EthanolfeuerstellenEthanolfeuerstellen (oder auch Bioethanolkamine, Ethanolfeuer, Deköfen, Dekokamine oder Ethanolöfen,...) freuen sich immer grösserer Beliebtheit. Ethanolöfen sind eine alternative, für all diejenigen die Freude an Flammenspiel haben, aber keinen Platz für eine Festbrennstoff-Feuerstätte wie z.B. einen Kaminofen haben bzw. keine Möglichkeit besitzen einen Schornsteinanschluß anzubringen. Für Ethanolfeuerstellen, welche die bestehenden Anforderungen einhalten, wird für die Aufstellung und den Betrieb in Privatwohnungen i.d.R. keine Genehmigungen von Behörden oder dem Kaminkehrer notwendig. Bei Betrieb von Ethanolöfen in öffentlich zugänglichen Räumen müssen unter Umständen Brandschutzbestimmungen (z.B. Aufstellung in Fluchtwegen) beachtet werden, oder es sollte beachtet werden, dass unkundige Personen Kontakt mit der Feuerstelle haben können. Ethanolfeuer besitzen in der Regel einen Brenner mit Brennstoffvorratsgehäuse und eine umgebende Verkleidung. In den Brennern wird flüssiges Ethanol oder zähflüssiges Brenngel verbrannt, wodurch eine offene Flamme entsteht. Dekofeuer gibt es in den verschiedensten Ausführungen:
und unterscheiden sich auch in der Bauart der Brenner
So viel Freude Ethanol-Feuerstellen auch bereiten können, es gibt wichtige Grundregeln die bei der Aufstellung und den Betrieb beachtet werden sollen. Bioethanolöfen sind keine Wärmeerzeuger und dürfen nur in ausreichend großen Räumen bei ausreichender Belüftung benutzt werden, da sie keinen Abgasanschluß besitzen. Ethanolfeuerstellen sind demgemäß keine Öfen im eigentlichen Sinn, sondern dienen nur zu dekorativen Zwecken, auch wenn gelegentlich in der Werbung etwas anderes suggeriert wird. Realistisch betrachtet heizt man „zum Fenster hinaus“. Die subjektive Empfindung mag da vielleicht anders sein. Die rechtliche Regelung ist hier aber eindeutig, die Feuerungsverordnungen der Länder fordern einen Anschluss von Heizgeräten für flüssige Brennstoffe an eine Abgasanlage. Für wen ist ein Bioethanolofen geeignet? Für alle, denen ein solches Gerät gefällt, die einen verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit dem Gerät gewährleisten können und über einen geeigneten Aufstellort verfügen. Bei aller Freude an dem Flammenspiel von Ethanolfeuerstellen sollten einige grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen beachtet werden: Grundsätzliches: Grundsätzlich beinhaltet jede Feuerstätte insbesondere Feuerstellen mit offen zugänglicher Flamme auch ein Gefahrenpotential durch die Verwendung von Brennstoff in Verbindung mit Verbrennung. Es entsteht Wasserdampf und Kohlendioxid (CO2) und bei ungünstig konstruierten Brenner Kohlenmonoxid (CO). CO2 verdrängt Sauerstoff und kann in hohen Konzentrationen zu Sauerstoffmangel führen. Aufgrund dessen muss bei dem Betrieb von Ethanolöfen unbedingt auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden. Welche Gefahren bestehen noch: Es ist zu unterscheiden zwischen
Worauf sollte geachtet werden:Das Gerät sollte hinsichtlich sicherheitstechnischer Anforderungen z.B. gemäß dem Prüfplan des TÜV SÜD oder der Produktnorm DIN 4734-1 geprüft sein. Derzeit bietet der TÜV SÜD eine freiwillige Prüfung (und Zertifizierung) der Geräte an. Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dekorativen Geräten für den Brennstoff Ethanol, sind in diesem Beitrag zu finden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag zur Norm DIN 4734-1 "Dekorative Ethanolfeuerstellen -Anforderunge und Prüfungen" Zugriffe auf diesen Beitrag: 2527
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. Juni 2011 um 18:48 Uhr |



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