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| Geschrieben von: Dirk Weisgerber |
| Samstag, den 17. Oktober 2009 um 09:07 Uhr |
Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie)"Nicht stören und nicht gestört werden“ – die vereinfachte Devise der EU-Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Wer elektrische oder elektronische Produkte vertreibt, muss die EMV-Richtlinie 2004/108/ EG einhalten. EMV und Feuerstätten für feste Brennstoffe?Als Grundlage für eine CE-Kennzeichnung sind gemäß Artikel 2, Absatz 2 der für Feuerstätten für feste Brennstoffe geltenden Bauproduktenrichtlinie auch die Bestimmungen aller anderer mitgeltender EG-Richtlinien zu beachten (für Feuerstätten Bauproduktenrichtlinie, ggf. Maschinenrichtlinie, ggf. EMV-Richtlinie, ggf. Niederspannungsrichtlinie, ggf. Druckgeräterichtlinie).
enthalten alle Anforderungen an die elektrische Sicherheit. Im Falle dass Feuerstätten für feste Brennstoffe elektrische Komponenten besitzen (z.B. Pelletofen / Raumheizer für Pellets nach DIN EN 14785 mit automatischer Pelletbeschickung, Verbrennungsluftgebläse, Zündeinrichtungen oder Kachelofen mit Ofensteuerung oder Konvektionsluftgebläse) ist der Nachweis der elektrischen Sicherheit (Niederspannungsrichtlinie) und der elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie, Störaussendung und Störfestigkeit) der Feuerstätte zu führen. Unter der Elektromagnetischen Verträglichkeit ist hierbei nach Artikel 2 die Fähigkeit eines Betriebsmittel zu verstehen, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in der Umgebung unannehmbar wären. Unter einer Elektromagnetischen Störung ist nach Artikel 2 jede elektromagnetische Erscheinung zu verstehen, die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte. Dabei kann es sich um ein elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums selbst handeln. Bei der Vermeidung einer elektromagnetischen Störung anderer Betriebsmittel durch ein Betriebsmittel ist ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit für das Betriebsmittel festzulegen. Die Richtlinie nennt hierzu jedoch keine einzuhaltenden Grenzwerte. Vielmehr ist gemäß Anhang I lediglich festgelegt, dass die von einem Betriebsmittel erreichten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen dürfen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder von anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist. Gemäß Anhang II ist eine Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit eines Betriebsmittels durch den Hersteller vorzunehmen. Setzt der Hersteller harmonisierte Normen ein, ist dies der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig. Wie oben erläutert, ist speziell für Feuerstätten mit elektrischen Komponenten zu beachten, dass die Anforderungen an Störaussendung und Störfestigkeit nach EN 60335-2-102, insbesondere Abschnitt 19.11 nachgewiesen werden. Rechtliche KonsequenzenDie Umsetzung der Richtlinien nach dem New Approach ("Neues Konzept", für die Produktregulierung und das Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung der Europäischen Union) wird in Deutschland kontrolliert durch die staatlichen Marktaufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden), die Unfallversicherungsträger und durch den Markt (Konkurrenten, Kunden, Verbraucherbehörden). Bringt ein Hersteller ein unsicheres Produkt in Verkehr, so kann die Marktaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen einleiten, um dies zu verhindern.Eine anerkannte Prüfstelle für die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Feuerstätten für feste Brennstoffe (Pelletöfen DIN EN 14785, Raumheizer nach DIN EN 1320 mit elektronischer Ofensteuerung, oder Kamineinsätze / Kachelöfen nach DIN EN 13229 mit Konvektionsluftgebläse,...) ist z.B. hier zu finden. Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, würden wir uns über einen Beitrag in unser Gästebuch freuen. Gerne nehmen wir auch konstruktive Kritik, Anregungen oder Hinweise über Fehler entgegen. Zugriffe auf diesen Beitrag: 1649
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 18:54 Uhr |




EMV-Richtlinie