| Abgaswärmetauscher |
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| Geschrieben von: Dirk Weisgerber |
| Dienstag, den 16. November 2010 um 19:03 Uhr |
Abgaswärmetauscher in Kombination mit Feuerungsanlagen für feste BrennstoffeWarmwassererzeuger zur Verwendung mit einer Feuerstätte zur ausschließlichen Verfeuerung von HolzproduktenAbgaswärmetauscher (oder auch Heißwasseraufsatz) finden immer mehr Beliebtheit in privaten Anwendungen, obwohl sie anfänglich in rein industrielle Anwendungen ihren Einsatz fanden. Durch die stetige Weiterentwicklung, können heute schon kleinere Abgaswärmetauscher für den Hausgebrauch hergestellt werden. Mit dem Einbau eines Abgaswärmetauschers wird der Wirkungsgrad von Feuerungsanlage wie Feuerstätten für feste Brennstoffe verbessert, indem noch vorhandene Wärme der Abgase entnommen wird und an ein Heizungssystem übertragen wird. Abgaswärmetauscher werden abgasseitig hinter bestehenden Feuerstätten für feste Brennstoffe (z. B. Raumheizer nach DIN EN 13240, Kamineinsätze / Kachelofen / Heizeinsätze nach DIN EN 13229) nachgeschaltet, um dessen hohe Abgastemperaturen auszunutzen und Heizwasser zur Versorgung eines Wasserspeichers oder einzelner Heizkörper zu erwärmen. Baurechtliche AnforderungenFür das Inverkehrbringen von nachgeschalteten Abgaswärmetauschern (AWT) zum nachträglichen Einbau oder zur Komplettierung von Feuerungsanlagen ist in Deutschland gemäß Bauregelliste B, Teil 2 zwingend eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt, dem Deutschen Institut für Bautechnik notwendig. Energetische AnforderungenLeistungsprüfung bei maximaler thermischer Belastung (maximaler Abgasmassenstrom, maximale Abgastemperatur) und bei minimaler thermischer Belastung (minimaler Abgasmassenstrom, minimale Abgastemperatur) z.B. in Anlehnung an die Produktnormen des vorgeschalteten Wärmeerzeugers wie z.B. DIN EN 13240 oder DIN EN 13229 (mind. jeweils 2 bzw. 3 gültige Prüfabbrände) oder in Anlehnung an DIN EN 303-5, Abschnitt 4.2 Allgemeine sicherheitstechnische Bewertung mit den Prüfinhalten
Bewertung der Konstruktion und Materialeigenschaften
Prüfung der sicherheitstechnischen Ausrüstung
Bei Baureihen sind üblicherweise die größte und kleinste Baugröße sowie Zwischengrößen im Leistungsverhältnis 2:1 zu prüfen sind. Sicherheitstechnische Prüfungen hinsichtlich Überhitzung werden üblicherweise nur mit kritischen Baugrößen durchgeführt und die Ergebnisse auf andere Baugrößen übertragen. Die Prüfungen werden mit typischen Feuerstätten durchgeführt. Folgende wesentlichen Randbedingungen sind für die Montage und den Betrieb von nachgeschalteten Abgaswärmetauschern (AWT) zu beachten
Kennzeichnung von AbgaswärmetauschernAbgaswärmetauscher müssen mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet werden. Im Ü-Zeichen müssen der Hersteller des Produktes, die technische Spezifikation, womit die Übereinstimmung erklärt wird (Zulassungsnummer der allgemeinen bauausichtlichen Zulassung), sowie gegebenenfalls die Prüfstelle angegeben sein. Das Ü-Zeichen kann grundsätzlich auf dem Bauprodukt oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein angebracht sein. Falls das Ü-Zeichen nicht am Produkt selbst, z. B. auf dem Typenschild, vorgefunden wird, muss die Zugehörigkeit der Verpackung oder des Lieferscheines glaubhaft sein; bei Unklarheiten sollte gegebenenfalls eine Rücksprache mit dem Anlagenersteller bzw. dem Hersteller erfolgen, um Diskussionen mit dem Bauherrn zu vermeiden. Die CE-Kennzeichnung darf nicht auf Abgaswärmetauscher angebracht werden, da für diese Produkte keine spezifische europäisch harmonisierte Rechtsvorschriften (harmonisierte Norm) vorliegt. Auch noch zu beachten!Wichtig ist das bei einem nachträglichen Einbau von AWT hinter geprüften Feuerstätten für feste Brennstoffe die feuerungstechnische Berechnung der Abgasanlage nach DIN EN 13384-1 überprüft wird. Durch die bessere Ausnutzung der noch bestehenden Energieinhalt der Abgase wird die Abgastemperatur reduziert, was zu geringerem thermischen Auftrieb in der Abgasanlage führt. Der zusätzlich heizgasseitigen Widerstand des Abgaswärmetauschers, welcher bei den obengenannten Prüfabschnitte bestimmt wird, muss bei der Berechnung der Druckbedingung nach DIN EN 13384 berücksichtigt werden. Moderne Raumheizer oder Kamineinsätze für feste Brennstoffe haben hohe Wirkungsgrade auch um gesetzliche Vorschriften z.B. nach der 1. BImSchV einzuhalten. In der Regel ist er Energieinhalt der Heizgase im Austritt der Feuerstätte aufgrund der hohen Energieffizienz nicht mehr ausreichend um sinvoll nochmals reduziert zu werden, ohne Probleme mit Kondensatbildung oder funktionstechnische / strömungstechnische Probleme mit der Angasanlage zu bekommen. Vor Kauf und Verwendung von Abgaswärmetauschern sollte mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister / Schornsteinfegermeister abgeklärt werden, ob das Gesamtsystem Wärmeerzeuger - Abgaswärmetauscher - Abgasanlage den sicherheitstechnischen und funktionellen Anforderungen genügt. Die in der allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung genannten Verwendungsregeln müssen beachtet und eingehalten werden. Welche Feuerstätten dürfen mit zugelassenen Wärmetauschern kombiniert werden?Die von einer vom DIBT anerkannten Prüfstellen im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zulassung geprüften Abgaswärmetauscher werden wie oben erläutert, nach den entsprechenden Zulassungsgrundsätzen des DIBt „Vorläufiges Prüfprogramm für Abgaswärmetauscher zur Komplettierung oder zum nachträglichen Einbau in Verbindung mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“, im Hinblick auf die Erfüllung der heiz- sicherheits- und bautechnischen Anforderungen geprüft. Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, würden wir uns über einen Beitrag in unser Gästebuch freuen. Gerne nehmen wir auch konstruktive Kritik, Anregungen oder Hinweise über Fehler entgegen. Zugriffe auf diesen Beitrag: 3197
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 13. Februar 2011 um 13:15 Uhr |



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